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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Angebot
Lieferumfang
Preise
Lieferung
Gefahrenübergang/Verpackungskosten
Gewährleistung
Zahlungen
Eigentumsvorbehalt
Schadenersatzansprüche der Verkäuferin
Kundendienst
Schlussbestimmungen/Gerichtsstand
§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten in der
nachstehenden Reihenfolge
a) der individuelle Inhalt des schriftlich zustande gekommenen Vertrags,
bei nur einseitiger schriftlicher Festlegung der individuelle Inhalt unserer
Auftragsbestätigung,
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
c) die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen.
2. Der Kunde,
außer er wäre Nichtkaufmann, erklärt sich bei Erteilung
des ersten Auftrages im voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch
für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten.
ohne dass sie jeweils neu vereinbari werden.
3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen
der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den
Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen
oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen
oder dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages
machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden
sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung
dieses Auftrags Vertragsinhalt.
4. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt,
Nebenabreden oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
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§2
Angebot
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ist die Bestellung
als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können
wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2. An Kosten voran schlagen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen
behalten wir uns die
Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Untertagen Dritten
nicht zugänglich
machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
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§3 Lieferumfang
1. Technische Änderungen bleiben, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst
wird. vorbehalten.
2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen
sind als annähernd zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen
dafür zu scharfen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben
der Anlage erforderlichen Medien (z.B. enthärtetes Frischwasser Strom,
Dampf, Heißwasser. Abläufe etc.) ausreichend zur Verfügung
stehen. Er hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen.
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§4 Preise
1. Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach
den am Abgabelag geltenden Löhnen und Preisen für Material und
Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung
des Auftrags, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen
zu ändern. Diese Preisänderungsklausel gilt nur für Waren
und Dienstleistungen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss
geliefert oder erbracht werden sollen. Diese Preisänderungsklausel
findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers
der Liefertermin hinausgeschoben wird, bei einem Nichlkaufmann als Kunden
nur dann. wenn es sich um mehr als 4 Monate handelt.
2. Die Preise verstehen sich einschließlich Inlandsverpackung zzgl.
Transportversicherung, frei Auslieferspedition am Empfangsort ohne Aufstellung,
auch dann, wenn die Maschine in transportfähige Einheiten zwecks
Lieferung zerlegt wurde, zzgl. der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind nicht mit der Maschine bestelltes Zubehör
sowie Ersatzteile, für die sich der Preis unverpackt ab Werk bzw.
Niederlassung versteht. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen
(Strom. Wasser. Dampf, Abwasser, Heißwasser. Gas etc.) ist vom Käufer
auf seine Kosten zu veranfassen und darf nur von konzessionierten örtlichen
Elektrofachleulen bzw. Installateuren vorgenommen werden.
3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung oder
Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt,
stellen wir auf Anfofderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen
Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür
die Bestimmungen des §11.
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oben
§5 Lieferung
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.
Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehallen, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen
Frist versandbereit isl und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der
Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen,
auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb
der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich
von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung
der Vertragsverpflichtungen des Käufers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht. falls eine
nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet ist, auch die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung auf den Kunden
über solange er sich in Annahmeverzug befindet.
3. Liefer - und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt,
worunter auch unverschuldete Betriebsstörungen. Streik und Aussperrung
gehören, sind von uns nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen
verlängern auch verbindlich vereinbarte Lieferfristen um den Zeitraum,
in dem die höhere Gewalt vorlag.
4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen, die wir zu
vertreten hauen, stehen unserem Kunden folgende Ansprüche zu:
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und
angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung
der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen
dem Besteller nur zu. wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beruhte; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen
Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller
wegen des von uns zu vertretenen Verzuges geltend machen kann, dass sein
Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist
b) Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs insgesamt höchstens
5% des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der
vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber
hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer
wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend
haften.
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§6 Gefahrenübergang-Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller
isl verpflichtet, für eine Entsorgung .der Verpackung auf eigene
Kosten zu sorgen.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller.
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§7 Gewahrleistung
l. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich
zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel
sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich
mitzuteilen. Es gelten §§ 377. 378 HGB.
2- Die Gewährleistung für etwaige Mangel an von uns gelieferten
Waren wird auf 2 Jahre ab Lieferung bei neuen Gegenständen an Verbraucher
und l Jahr bei Lieferung neuer Gegenstände an Unternehmer und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie auf l Jahr ab Lieferung bei
gebrauchten Gegenstanden beschränkt. Diese 2-bzw.l Jahresfrist gilt
auch bei sog. Mangelfolgeschäden.
Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen gänzlich,
wenn dieser die der Ware beigefügten Betriebs- bzw. Wartungsanweisungen
nicht befolgt und / oder selbst durch Dritte Reparaturen. Ersatzteillieferungen
oder sonstige Eingriffe in die gelieferten Waren vorgenommen hat.
3. Unser Gewährleistung beschränkt sich gegenüber Nichtverbrauchern
l.S.d.S 474 BGB auf NacherfÜllung. wobei uns das Recht zusteht zwischen
Nachlieferung und Nachbesserung frei zu wählen. Schlägt die
NacherfÜllung fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern. Im Falle
der Nachbesserung evtl. ersetzte Teile werden unser Eigentum.
4. Weitere Ansprüche, insb. Ansprüche auf Schadenersatz, auch
von mittelbaren Schäden, sind ausgeschlossen, soweit wir nicht aufgrund
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen arglistiger Täuschung,
fehlender zugesicherter Eigenschaft oder bei Verletzungen von Leben. Körper,
Gesundheit zwingend haften.
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§8 Zahlungen
1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich
bestätigt isl, haben alle Zahlungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen
ab dem Datum der Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto. Ersatzteil-
und Kundendienstrechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen
zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen.
3. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos
verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck
ohne Vorbehalt eingelöst ist.
4. Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen
Vereinbarung und dann erfüllungshalber herein. Hereingenommene Wechsel
werden, vorbehaltlich der Einlösung ab Fälligkeitstag, gebucht.
Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
5. Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden
Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Falls wir in der Lage
sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen,
dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
6. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrechl
des Kunden, der Kaufmann ist, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche
ist ausgeschlossen. Sonst kann der Kunde in diesem Fall ein Zuriickbehaltungsrecht
nur in Höhe eines angemessenen Teils der Kaufpreisforderung geltend
machen und nur soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
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§9 Eigentumsvorbehalt
Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Besteiters
-abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Besteller
ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofem Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchrühren.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden
uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer
Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als
20% übersteigt;
1. Unsere Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im
Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Lieferanten, jedoch
ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum
unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Waren, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
2. Unser Kunde ist berechtigt. Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange
er nicht uns gegenüber im Verauge isl. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns
in vollem Umfange ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung'im eigenen Namen einzuziehen.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt isl
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können
wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt. alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die
Abtretung mitteilt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
gestattet der Wiederverkäufer der Verkäuferin oder deren Beauftragter
das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich mündlich und schriftlich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
4. Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben,
dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel
eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt
ist.
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§10 Schadenersatzansprüche der Verkäuferin
Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt,
35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen
Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert,
erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes
sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Gellendmachung eines höheren
Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen, wenn nicht der Kunde nachweist,
dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
ist als die Pauschale.
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§11 Kundendienst
1. Bei Reparaturen und Wartungsarbeilen stellen wir unseren Kundendienst
nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssatze zur Verfugung.
Bei Reparaturaufträgen wird für die Fehlersuche der jeweils
geltende Berechnungssatz für Reparaturen auch dann berechnet wenn
es auf Anweisung des Kunden letztendlich nicht zur Durchführung der
Reparatur kommt.
2. Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt. Garantiezusagen und andere
die Verkäuferin verpflichtende Erklärungen abzugeben,
3. Für die vom Kundendienstmonteur verursachten Fehler und Schäden
gilt § 7 entsprechend.
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§12 SchJussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, dann
wird dadurch die Wirksamkeil des Vertrages und der AGB im Übrigen
nicht berührt.
2. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform. wobei unsere Bestätigung maßgeblich
ist.
3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zu unserem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungcn
mit unseren Kunden ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, München.
Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz-Gericht
zu verklagen. Sofem sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, isl unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Fassung Juli 2002
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Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen
Sie uns bitte an.
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