Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Angebot
Lieferumfang
Preise
Lieferung
Gefahrenübergang/Verpackungskosten
Gewährleistung
Zahlungen
Eigentumsvorbehalt
Schadenersatzansprüche der Verkäuferin
Kundendienst
Schlussbestimmungen/Gerichtsstand

§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten in der nachstehenden Reihenfolge
a) der individuelle Inhalt des schriftlich zustande gekommenen Vertrags, bei nur einseitiger schriftlicher Festlegung der individuelle Inhalt unserer Auftragsbestätigung,
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
c) die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen.
2. Der Kunde, außer er wäre Nichtkaufmann, erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten. ohne dass sie jeweils neu vereinbari werden.
3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Auftrags Vertragsinhalt.
4. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Nebenabreden oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

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§2 Angebot
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2. An Kosten voran schlagen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die
Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Untertagen Dritten nicht zugänglich
machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

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§3 Lieferumfang
1. Technische Änderungen bleiben, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst wird. vorbehalten.
2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als annähernd zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu scharfen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z.B. enthärtetes Frischwasser Strom, Dampf, Heißwasser. Abläufe etc.) ausreichend zur Verfügung stehen. Er hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen.

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§4 Preise
1. Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabelag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrags, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel gilt nur für Waren und Dienstleistungen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers der Liefertermin hinausgeschoben wird, bei einem Nichlkaufmann als Kunden nur dann. wenn es sich um mehr als 4 Monate handelt.
2. Die Preise verstehen sich einschließlich Inlandsverpackung zzgl. Transportversicherung, frei Auslieferspedition am Empfangsort ohne Aufstellung, auch dann, wenn die Maschine in transportfähige Einheiten zwecks Lieferung zerlegt wurde, zzgl. der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind nicht mit der Maschine bestelltes Zubehör sowie Ersatzteile, für die sich der Preis unverpackt ab Werk bzw. Niederlassung versteht. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom. Wasser. Dampf, Abwasser, Heißwasser. Gas etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranfassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleulen bzw. Installateuren vorgenommen werden.
3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung oder Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anfofderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmungen des §11.

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§5 Lieferung
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehallen, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit isl und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht. falls eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet ist, auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung auf den Kunden über solange er sich in Annahmeverzug befindet.
3. Liefer - und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, worunter auch unverschuldete Betriebsstörungen. Streik und Aussperrung gehören, sind von uns nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern auch verbindlich vereinbarte Lieferfristen um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorlag.
4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen, die wir zu vertreten hauen, stehen unserem Kunden folgende Ansprüche zu:
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu. wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhte; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenen Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist
b) Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften.

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§6 Gefahrenübergang-Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller isl verpflichtet, für eine Entsorgung .der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

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§7 Gewahrleistung
l. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Es gelten §§ 377. 378 HGB.
2- Die Gewährleistung für etwaige Mangel an von uns gelieferten Waren wird auf 2 Jahre ab Lieferung bei neuen Gegenständen an Verbraucher und l Jahr bei Lieferung neuer Gegenstände an Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie auf l Jahr ab Lieferung bei gebrauchten Gegenstanden beschränkt. Diese 2-bzw.l Jahresfrist gilt auch bei sog. Mangelfolgeschäden.
Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen gänzlich, wenn dieser die der Ware beigefügten Betriebs- bzw. Wartungsanweisungen nicht befolgt und / oder selbst durch Dritte Reparaturen. Ersatzteillieferungen oder sonstige Eingriffe in die gelieferten Waren vorgenommen hat.
3. Unser Gewährleistung beschränkt sich gegenüber Nichtverbrauchern l.S.d.S 474 BGB auf NacherfÜllung. wobei uns das Recht zusteht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung frei zu wählen. Schlägt die NacherfÜllung fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern. Im Falle der Nachbesserung evtl. ersetzte Teile werden unser Eigentum.
4. Weitere Ansprüche, insb. Ansprüche auf Schadenersatz, auch von mittelbaren Schäden, sind ausgeschlossen, soweit wir nicht aufgrund Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen arglistiger Täuschung, fehlender zugesicherter Eigenschaft oder bei Verletzungen von Leben. Körper, Gesundheit zwingend haften.

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§8 Zahlungen
1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt isl, haben alle Zahlungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto. Ersatzteil- und Kundendienstrechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
4. Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung und dann erfüllungshalber herein. Hereingenommene Wechsel werden, vorbehaltlich der Einlösung ab Fälligkeitstag, gebucht. Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
5. Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrechl des Kunden, der Kaufmann ist, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Sonst kann der Kunde in diesem Fall ein Zuriickbehaltungsrecht nur in Höhe eines angemessenen Teils der Kaufpreisforderung geltend machen und nur soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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§9 Eigentumsvorbehalt
Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Besteiters -abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofem Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchrühren.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt;
1. Unsere Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Lieferanten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Unser Kunde ist berechtigt. Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht uns gegenüber im Verauge isl. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfange ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung'im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt isl oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer der Verkäuferin oder deren Beauftragter das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich mündlich und schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
4. Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

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§10 Schadenersatzansprüche der Verkäuferin

Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt, 35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Gellendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen, wenn nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

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§11 Kundendienst
1. Bei Reparaturen und Wartungsarbeilen stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssatze zur Verfugung. Bei Reparaturaufträgen wird für die Fehlersuche der jeweils geltende Berechnungssatz für Reparaturen auch dann berechnet wenn es auf Anweisung des Kunden letztendlich nicht zur Durchführung der Reparatur kommt.
2. Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt. Garantiezusagen und andere die Verkäuferin verpflichtende Erklärungen abzugeben,
3. Für die vom Kundendienstmonteur verursachten Fehler und Schäden gilt § 7 entsprechend.

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§12 SchJussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeil des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt.
2. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.
3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungcn mit unseren Kunden ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, München.
Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz-Gericht zu verklagen. Sofem sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, isl unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Fassung Juli 2002

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